Trainerinnen und Trainer, die im Rahmen von Level Up in der Basisbildung arbeiten wollen, können den Nachweis ihrer Qualifikation auf zwei Wegen erbringen:
Beide Verfahren sind gleichwertig und bestätigen, dass Absolventinnen und Absolventen über die nötigen Kompetenzen gemäß des Qualifikationsprofils Basisbildnerin und Basisbildner verfügen, um erwachsenengerechte Lernangebote in Level Up-geförderten Basisbildungskursen selbstständig zu planen, durchzuführen, zu begleiten und zu evaluieren.
Übergangsregelung: Vom BMBWF anerkannte „Fachspezifische Ausbildungen für Basisbilder/innen“, Förderperiode 2015-2018 und Folgelehrgänge bis 2022 werden weiterhin bis zum Ende der 4. Programmperiode als Qualifikationsnachweis für Basisbildnerinnen und Basisbildner anerkannt. Alle bisher in Akkreditierungsansuchen von Level Up anerkannten Trainerinnen und Trainer bleiben weiterhin anerkannt.
Liegt eine Prüfungsberechtigung des Bildungsträgers vor, gelten die Vorgaben des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes. Trainerinnen und Trainer müssen durch den Bescheid des zuständigen Ministeriums abgedeckt sein.
Im Falle einer externen Prüfung kann die Qualifikation des Trainingspersonals über eine Bestätigung der Landesschulbehörde, ein abgeschlossenes Lehramtsstudium oder eine dem wba-Zertifikat entsprechende erwachsenenpädagogische Ausbildung nachgewiesen werden. Für einzelne Kompetenzfelder können facheinschlägige Studien in Einzelfallentscheidungen anerkannt werden.
Alle Details sind dem Programmplanungsdokument der laufenden Programmperiode zu entnehmen.